Generelle Informationen zum Bootsführerschein Kroatien
Küstenpatent-Informationen: Bei dem kroatischen Küstenpatent handelt es sich um den amtlichen kroatischen Sportbootführerschein-See, Kategorie B (Boat Skipper B) der Republik Kroatien. Das kroatische Küstenpatent wird von der Behörde des kroatischen Ministeriums für Infrastruktur, Seefahrt und Verkehr ausgestellt. Die behördliche Prüfung wird daher nur in Kroatien (im Hafenamt, wahlweise in deutscher, englischer oder kroatischer Sprache) abgenommen.
Wir übernehmen für Dich die Abwicklung (Anmeldung, Banktransaktionen, usw.) mit den kroatischen Behörden und bereiten Dich intensiv auf die Prüfung für das kroatische Küstenpatent vor den Beamten des kroatischen Ministeriums für maritime Angelegenheiten vor. Anmeldung
Vorab senden wir Dir per Email die wichtigsten Unterlagen zum Lernen zu. Eine weitere Vorbereitung auf die theoretische Prüfung für das kroatische Küstenpatent erfolgt dann hier vor Ort.
Kroatisches Küstenpatent - Fakten:
- Das kroatische Küstenpatent ist für Segelyachten, Katamarane, Motoryachten und sowie Jetski gültig.
- Jedes, mit Motor betriebene Wasserfahrzeug bedarf in Kroatien eines Führerscheins!
- UKW-Seesprechfunk ist im kroatischen Küstenpatent B enthalten
- kein PS-Limit für Fahrer ab 18 Jahre (ab 16 Jahre bis max. 20 PS)
- Gültigkeit kroatischen Küstenpatent: für Schiffe bis 30 Bruttoregistertonnen
- ohne Einschränkung der Hoheitsgewässer
- bis 3 Seemeilen vor der Küste/Insel sind auch kommerzielle Fahrten erlaubt
- Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung kroatisches Küstenpatent: 16 Jahre
Gültigkeit
Es gibt Abkommen im Rahmen der IMO (inernational maritime organization) zwischen den Mittelmeeranrainerstaaten über die gegenseitige Anerkennung von Bootsführerscheinen. Ausbildung und Prüfungen sind bei den Mitgliedern der Organisation abgestimmt. Grundlage: Website der UNECE, Unece Resolution No 40 und ECE/TRANS/...
In der Regel werden alle amtlichen Küstenpatente von den Uferstaaten gegenseitig anerkannt. Bei Buchung einer Charteryacht in fremden Gewässern, erkundige Dich bitte im Zweifelsfall bei Deinem Vercharterer, ob er das amtliche "kroatische Küstenpatent Kategorie B" akzeptiert, da es letztlich für Ihn eine Frage des Versicherungsschutzes ist.
Grundlagen/Texte über die Anerkennung und Abkommen:
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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Dez. 2019