Mitsegelbedingungen zur Teilnahme an unseren Trainings und Törns

Voraussetzungen

Ein Segel- oder Motorboot-Törn/Praxistörns ist keine Pauschalreise. Wind und Wetter bzw. deren Folgen können eine Änderung im Törnplan/Trainingsplan erzwingen. Bei Segeltörns/-Trainings handelt es sich um sportliche Aktivitäten. Die körperliche Eignung ist dabei ein wichtiger Beitrag zur allgemeinen Sicherheit. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer erklärt körperlich und organisch gesund zu sein und mindestens 15 min im tiefen Wasser schwimmen zu können.

Auf eventuelle gesundheitliche Risiken hat er vor Vertragsabschluss hinzuweisen. Des Weiteren muss der Schiffsführer vor Törn-/Trainingsbeginn vom Teilnehmer darüber informiert werden. Im Zweifelsfall sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Trotz größter Sorgfalt lassen sich allerdings nicht alle mit dem Segeltörn/Training verbundenen Risiken ausschließen. Das Mindestalter für die Teilnahme an den von Kornati Charter d.o.o. ausgeschriebenen Törns beträgt 16 Jahre. Schadensersatzansprüche gegen Kornati Charter d.o.o werden, soweit es sich nicht um Vorsatz handelt, hiermit ausgeschlossen.

Leistungen

Mit der Törngebühr (ausgenommen anderslautender ausdrücklicher Vereinbarung für z.B. Praxistrainings) sind die Unterkunft auf dem gebuchten Schiff sowie die Benutzung aller zum Schiff gehörigen Einrichtungen abgegolten. Dazu gehört auch die Führung des Schiffes durch den jeweiligen Schiffsführer. Die anfallenden Kosten für Verpflegung, Treibstoff, Bettwäsche, Handtücher etc. sowie Hafengebühren sind nicht enthalten. Der Skipper wird durch die Crew von diesen Kosten freigehalten. Bei Trainingstörns können die im Preis enthaltenen Leistungen variieren und sind, falls nicht in der Mitsegelvereinbarung vermerkt, separat zu erfragen.

An- und Abreise

Die Transfers sowie An- und Abreisen sind kein Bestandteil der Törn-/Trainingskosten. Diese können auf Wunsch durch andere Reise-Agenturen gebucht werden und werden von diesen gesondert in Rechnung gestellt. Sämtliche An + Abreise- sowie ggf. Visamodalitäten liegen nicht in der Verantwortung von Kornati Charter d.o.o. Jeder Teilnehmer hat sicherzustellen, dass er gemäß Absprache am genannten Startzeitpunkt und –ort ist.

Haftung

Kornati Charter d.o.o. haftet nicht für etwaige Schäden, es sei denn, diese sind durch Vorsatz entstanden. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für geänderte Reiserouten bzw. nötig gewordene ungeplante Liegezeiten z.B. durch technische oder wetterbedingte Änderungen. Kann der vorgesehene Start -bzw. Zielhafen aus solcherlei Gründen nicht erreicht werden gehen eventuell nötig gewordene Transfers zu Lasten des Törnteilnehmers. Ansprüche auf Minderung analog § 651 BGB werden ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Mängel vorher nicht gegenüber dem Vertreter von Kornati Charter d.o.o. gerügt worden sind.

Der Schiffsführer ist für die Sicherheit verantwortlich. Seinen Anweisungen ist stets Folge zu leisten. Mitsegler, die den Anweisungen des Skippers nicht Folge leisten und dadurch ein Risiko für die Crew und die Yacht hervorrufen, können mit sofortiger Wirkung vom Törn ausgeschlossen werden und haben kein Recht auf Erstattung der Törn- und eventueller Transferkosten.

Bei eventuell vorzeitig abgebrochenem Törn durch einen Mitsegler wird der Törnpreis nicht anteilig zurückerstattet. Das gleiche gilt bei einer verspäteten Anreise. Die durch Kornati Charter d.o.o. beauftragten Schiffsführer sind nicht berechtigt, Erklärungen im Namen von Kornati Charter d.o.o.  abzugeben.

Die Törn-/Trainingsgebühr wird nicht erstattet, wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund besonderer Umstände, welche bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, nicht möglich ist bzw. diese gefährdet wird. Solche besonderen Umstände sind z.B. Krieg, innere Unruhen, Streik, Naturkatastrophen. Der Veranstalter wird innerhalb einer freiwilligen Kulanzregelung einen Ersatztermin anbieten oder ein Voucher über den bereits gezahlten Betrag erstellen, welcher in einem dann zu bestimmenden Zeitraum eingelöst werden kann.

Die Stornobedingungen der An -und Abreise richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Leistungsträger. Wir empfehlen eine Reiserücktritts-versicherung. Der Gerichtsstand in Bezug auf die angebotenen Leistungen ist Kroatien.

Zahlungsbedingungen

Es gelten die Zahlungsbedingungen wie in der Mitsegelvereinbarung beschrieben. Diese können je nach Törnart (Mitsegeltörn, Ausbildung, Hand gegen Koje, usw.) variieren. Eine Kaution muss nicht hinterlegt werden. Sollte während des Törns ein Schaden am Schiff bzw. an dessen Ausrüstung entstehen, so haften die Törnteilnehmer bis max. 200 € pro Person. Dies gilt nur, wenn nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegen. In diesem Fall haftet nur der Einzelne in voller Höhe. Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

Stand 01.09.2018 * mit Veröffentlichung dieser Mitsegelbedingungen vom heutigen Tage verlieren alle anderen vorherigen Veröffentlichungen ihre Wirksamkeit. Tisno, 01.09.2018

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